Info 1/2020 – Ergänzungen zum Reglement:

12. Mai 2020 | News

Art. 2: Es wird in der Motorradwertung GLP eine Trennung sowohl in den Hubraumklassen
als auch zwischen sportlich ambitionierten und weniger zügigen Fahrern geben.
(Lizenz- und Nicht-Lizenzfahrer). Die Menge der Klassen richtet sich nach den
Nennungseingängen und kann gegenüber dem Reglement variieren. Maßgeblich ist der
Nennungsschluss 1.

Art. 4: Sollten von Seiten der Genehmigungsbehörden Auflagen im Bereich Hygiene und
Teilnehmer-/Zuschauermanagement verfügt werden, sind diese unbedingter Bestandteil
der Veranstaltung und werden im Vorfeld für die Teilnehmer entsprechend kommuniziert.
Dies kann den Zeitplan sowohl im Bereich der Dokumenten- als auch der technischen
Abnahme verlängern.

Art. 6: Diejenigen Fahrer, welche auf Ihrer Nennung nicht die Teilnahme an GLP- oder
Demoläufen angegeben haben, bitten wir uns dies formlos mitzuteilen. Ebenso ob
Besitzer einer Lizenz.

Art. 7: Wie im Reglement beschrieben, ist ein Helfer-Ticket im Nenngeld inklusive.
Seitenwagen – Fahrer erhalten 2 Helfer-Tickets.

Art. 12: Bevor Sie als Teilnehmer in das Fahrerlager einfahren, benötigen Sie Ihre
Unterlagen. Diese gibt es wie beschrieben im Haus D in der Münchener Straße 10
direkt am Flugplatzgelände.

Art: 13: Die Startreihenfolge an beiden Tagen: Motorräder – Wagen.

Art: 14: Nochmaliger Hinweis: Auf Grund der zu erwartenden Teilnehmermenge ist das
Abstellen von Anhängern im Fahrerlager nicht möglich. Bei der Einfahrt in das
Flugplatzgelände ist ein separater Abstellplatz hierfür vorgesehen.

Art. 15: Eine Platzreservierung für nachreisende bzw. später anreisende Teilnehmer ist
nicht statthaft – Wir bitten dies unbedingt zu beachten. Die Stellplätze im Fahrerlager sind
grundsätzlich erst nach An- und Einweisung unserer Funktionäre zu belegen
Hinweise für interessierte Aussteller sind online unter flugplatzrennen.com.

Losheim, den 12.05.2010 WH